Medizintechnik

Grundlage für die Benutzung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung. Daraus ergeben sich neben anderen Vorgaben auch Pflichten zu deren Prüfung.

Das Betreiben und Anwenden medizinischer Geräte ist in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung geregelt. Demnach sind neben Dokumentationspflichten für bestimmte Geräte (Anlage 1) in regelmäßigen Abständen sicherheitstechnische Kontrollen, für solche mit Messfunktion messtechnische Kontrollen zu veranlassen.

Für die Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen gilt die Vorschrift der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV V3.

Unsere Leistungen:

  • Prüfungen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung in vorgeschriebenen Abständen (mit Terminüberwachung)
    • Sicherheitstechnische Kontrollen an medizinischen elektrischen Geräten
    • Messtechnische Kontrollen (Eichung) an Blutdruckmessgeräten, Nachkalibrierung und Reparatur
  • Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV V3 (nach DIN EN 50699)
  • Reparatur, Wartung und Prüfung von BIONIC-Therapieliegen und -betten
  • Reparatur, Wartung und Prüfung von LIKAMED-Therapieliegen und -betten
  • Schulung und Einweisung durch einen Medizinprodukteberater
  • Weiterbildungsvorträge und -seminare
  • Unterstützung bei der Führung von vorgeschriebenen Dokumentationen
  •  Investitionsberatung

 Link ExternBeispiele für notwendige Prüfungen (PDF)