Arbeitssicherheit

VDSI Mitglied

Für jedes Unternehmen in Deutschland mit mindestens einem oder einer Beschäftigten sind entsprechend Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Sie sollen Unternehmer und Unternehmerinnen bei Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte können fest eingestellt oder als externe Berater tätig sein.

Für die Betreuung gibt es verschiedene Modelle. Diese richten sich nach der Beschäftigtenzahl (mehr oder weniger als 10 Beschäftigte, mehr oder weniger als 50 Beschäftigte). Von diesen hängt auch die notwendige, nachzuweisende Betreuungszeit ab. Regelungen zu Modellen und Mindesteinsatzzeiten sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ beschrieben.

Bei der Durchführung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ist zu beachten, dass seit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Betrieb dokumentiert werden muss. Dies betrifft also auch Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Die Verantwortung für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen liegt grundsätzlich bei Unternehmern oder Unternehmerinnen. Diese können die Beurteilung selbst durchführen oder sich durch fachkundige Personen (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt) unterstützen lassen.

In Deutschland werden Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durch staatliche Landesämter für Arbeitsschutz, Regierungspräsidien und Berufsgenossenschaften überwacht.

Unsere Leistungen der sicherheitstechnischen Beratung und Betreuung:

  •  Regelmäßige Begehungen (mit Terminüberwachung)
  • Unterstützung bei Erstellung und Führung vorgeschriebener Dokumentationen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -verfahren
  • Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen
  • Schulungen und Unterstützung bei Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Unterstützung bei der Pflege von QM-Systemen und Einführung von AM-Systemen
  • Unfallauswertung
  • Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (mit Terminüberwachung)

Ihre Vorteile:

  • Individuelle Betreuung mit branchenspezifischer Kompetenz
  • Entlastung bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • Geringerer Verwaltungsaufwand

Auf Wunsch vermitteln wir auch die betriebsmedizinische Betreuung.

 Link ExternÜberblick wichtiger Gesetze und Vorschriften (PDF)